Schüler*innenaufnahme

Anmeldung und Aufnahme in die Waldorfschule

Es gibt in einigen Klassen noch einzelne freie Plätze. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es Missverständnisse darüber geben kann, warum wir einerseits Plätze freihaben, andererseits aber Kinder ablehnen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass unser Aufnahmegremium äußerst gewissenhaft vorgeht, um sicherzustellen, dass die Kinder in den entsprechenden Klassenverbänden gut zueinander passen. Das bedeutet, dass wir möglicherweise freie Plätze in einer Klasse haben können, aber dennoch einem Kind eine Absage erteilen müssen. Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung für eine Familie äußerst schmerzhaft sein kann.

Unser oberstes Ziel ist es, eine optimale Lernumgebung für jedes Kind zu schaffen, in der es sich wohl und unterstützt fühlt. Daher berücksichtigen wir bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler nicht nur ihre schulischen Fähigkeiten, sondern auch ihre sozialen und emotionalen Bedürfnisse. Wir möchten sicherstellen, dass jedes Kind die bestmögliche Chance hat, sich sowohl akademisch als auch persönlich weiterzuentwickeln.

Haben Sie die Absicht, Ihr Kind bei uns anzumelden, so können Sie sich unten auf dieser Seite unser Voranmeldeformular herunterladen. Gerne können Sie auch im Büro anrufen und das Anmeldeformular anfordern und ein Aufnahmegespräch vereinbaren. Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch gerne weiteres Informationsmaterial zu.
Die für die kommende 1. Klasse angemeldeten Kinder werden in Gruppen von etwa 8 Kindern in einer spielerischen Unterrichtssituation auf ihre Schulreife hin angeschaut. Die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Einschulungsuntersuchung ist beim Gesundheitsamt durchzuführen. Im Herbst findet ein Informationswochenende zur Waldorfpädagogik statt.
Die staatliche Bezuschussung unserer Einrichtung reicht nicht aus, die entstehenden Kosten in voller Höhe zu decken. Deshalb sind wir gezwungen, alle Eltern um einen Elternbeitrag zu bitten. Die Beitragsfindung richtet sich nach sozialen Kriterien und nach dem jeweiligen Familieneinkommen. Der derzeit gültige Deckungsbeitrag für das erste Kind beträgt 281,- monatlich. Ab dem zweiten Kind gilt eine Geschwisterermäßigung. Elternhäuser, denen die Zahlung des Deckungsbeitrages nicht möglich ist, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen. Der Antrag muss in einem Finanzgespräch dargelegt und begründet werden.

Elternhäuser, die entsprechend ihres Einkommens mehr als den notwendigen Deckungsbeitrag zahlen, unterstützen damit die Familien, die aus sozialen Gründen den Deckungsbeitrag nicht leisten können.

Die Elternbeiträge nach unserer Beitragsordnung werden zwölfmal im Jahr erhoben.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass mit der Einschulung des Kindes in unserer Schule auch um ein Darlehen zur Finanzierung der in der Vergangenheit errichteten Schulgebäude gebeten wird.