Mitgliedschaft

Die Eltern jedes Kindes, das in der Schule oder im Waldorfhaus für Kinder angemeldet wird, werden automatisch Mitglied im Trägerverein
„Verein Freie Waldorfschule und Waldorfkindergärten Augsburg e.V.“.

Die Mitgliederversammlung (MV) ist für die Wahl und Entlastung des Vorstandes, für die Wahl der Rechnungsprüfer sowie die Beitragsordnung und die Richtwerte für Schulgeld und Kindergartenbeiträge zuständig. Sie entscheidet bei Strukturänderungen mit. Eine ordentliche MV findet einmal jährlich im ersten Kalender-Halbjahr statt, bei Bedarf können Vorstand oder der Eltern-Lehrer-Rat eine außerordentliche MV einberufen.