Spenden: Vorgang und Nachweise

Spenden von einem Betrag bis zu 200 Euro genügt der Überweisungsschein als Steuerbeleg. Selbstverständlich stellen wir Ihnen darüber hinaus gerne eine Spendenbescheinigung aus, welche steuerlich voll abzugsfähig ist. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihre Adresse an.

Falls Sie ein besonderes Spendenprojekt unterstützen wollen, bitten wir Sie, dies im Betreff ebenfalls kenntlich zu machen. Auf diese Weise lässt sich Ihr Geschenk nicht nur schnellstmöglich dem richtigen Ziel zuführen, sondern wird als „zweckgebundene Einzelspende“ eindeutig von anderen Transferleistungen an die Schule (Schulgeld etc.) absetzbar.